Mischna
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Nachschlagewerk zu Bava Batra 1:4

כֹּתֶל חָצֵר שֶׁנָּפַל, מְחַיְּבִין אוֹתוֹ לִבְנוֹתוֹ עַד אַרְבַּע אַמּוֹת, בְּחֶזְקַת שֶׁנָּתַן, עַד שֶׁיָּבִיא רְאָיָה שֶׁלֹּא נָתָן. מֵאַרְבַּע אַמּוֹת וּלְמַעְלָה, אֵין מְחַיְּבִין אוֹתוֹ. סָמַךְ לוֹ כֹתֶל אַחֵר, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא נָתַן עָלָיו אֶת הַתִּקְרָה, מְגַלְגְּלִין עָלָיו אֶת הַכֹּל, בְּחֶזְקַת שֶׁלֹּא נָתַן, עַד שֶׁיָּבִיא רְאָיָה שֶׁנָּתָן:

Wenn eine Hofmauer [von Partnern] gefallen ist, muss er (dh jeder der Partner) sie bis zu einer Höhe von (vier Ellen) wieder aufbauen [dies reicht aus, um "Blickschäden" zu verhindern]. Er gilt als gegeben, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass er nicht gegeben hat. [dh wenn einer die Hälfte der Kosten geltend macht und der andere angibt, seinen Anteil bereits gegeben zu haben, wird er geglaubt, es sei denn, der Antragsteller kann Zeugen vorbringen, die er geltend gemacht hat, und der andere hat nicht gegeben. Denn alle wissen, dass jeder seinen Anteil geben muss, und der andere hätte nicht alleine gebaut (ohne dass der erste dazu beigetragen hätte), aber er hätte ihn zu Beth-Din gebracht.] Ab vier Ellen und darüber ist er (der zweite) nicht verpflichtet (für die Hälfte der zusätzlichen Höhe). Wenn er an eine andere Mauer angrenzt, auch wenn er sie nicht überdacht hat, wird ihm alles auferlegt. [dh, nachdem der erste weit über vier Ellen gebaut hatte und der zweite ihn nicht dabei unterstützen wollte, schloss er (der zweite) eine andere Wand daran an, um sie von Wand zu Wand zu überdachen— selbst wenn er es noch nicht überdacht hätte, ist ihm alles aufgezwungen, da er deutlich gemacht hat, dass er die zusätzliche Höhe bevorzugt.]

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